Hausregeln
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Hausordnungen des Hotel-Restaurants Crasborn in Thorn. Wir bitten Sie, diese Regeln zu respektieren und zu akzeptieren.
Allgemeine Regeln
Den Anweisungen des Hotelpersonals zur Hausordnung ist unbedingt Folge zu leisten. Beschwerden können an die Direktion gerichtet werden.
Im Hotel-Restaurant Crasborn freuen wir uns über Ihre Nutzung der öffentlichen Bereiche, dies geschieht jedoch auf eigene Gefahr. Das Hotel-Restaurant Crasborn ist verpflichtet, die Anforderungen des niederländischen Alkohol- und Gaststättengesetzes einzuhalten. Daher werden Gästen unter 18 Jahren keine alkoholischen Getränke serviert. Bei Zweifeln hinsichtlich des Alters eines Gastes werden Sie vom Personal des Hotel-Restaurants Crasborn um einen Identitätsnachweis gebeten. Um während Ihres Aufenthalts eine angenehme Atmosphäre zu gewährleisten, wird Gästen, bei denen der Verdacht auf Trunkenheit besteht, kein Alkohol serviert. In einem ausgecheckten Zimmer zurückgelassene Speisen und Getränke werden entsorgt. Es ist verboten, zahlende Gäste für sexuelle Aktivitäten in Ihrem Zimmer zu empfangen. Es ist nicht gestattet, mehr Personen in Ihrem Zimmer unterzubringen als gebucht sind. Diese Anzahl an Gästen muss sich an der Rezeption ausweisen.
Haftung: Die Geschäftsleitung, der Eigentümer dieser Location sowie die im Hotel beschäftigten Personen können nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Ihres Eigentums haftbar gemacht werden.
Betreten des Hotelzimmers durch das Personal: Das Hotel-Restaurant Crasborn behält sich das Recht vor, ein Hotelzimmer zu betreten, wenn das Personal dies für notwendig erachtet. Zum Beispiel im Falle eines (mutmaßlichen) Verstoßes gegen die Hausordnung.
Brandschutz
Die Brandschutzhinweise liegen in Ihrem Zimmer aus. Im Brandfall bitte Ruhe bewahren. Melden Sie den Brand an der Rezeption und/oder aktivieren Sie den nächstgelegenen Feuermelder. Bei starkem Rauch bleiben Sie in Bodennähe. Verlassen Sie das Gebäude sofort, wenn ein Feueralarm ertönt. Das Personal des Hotel-Restaurants Crasborn sorgt für Ihre Sicherheit. Im Notfall wird der Notfallplan aktiviert. Im Brandfall sind die Anweisungen des Hotelpersonals und die üblichen Hotelabläufe zu befolgen.
Beschränkte Haftung
Wir übernehmen keine Verantwortung für Verlust, Diebstahl, Unfall, Personenschaden, medizinische Kosten oder Schäden an Waren, die durch persönliche Unachtsamkeit oder durch Umstände außerhalb unserer Kontrolle verursacht werden.
Diebstahl
Das Hotel-Restaurant Crasborn haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl Ihrer Wertgegenstände.
Lärmbelästigung
Um die Ruhe zu wahren, ist es in der unmittelbaren Umgebung des Hotel-Restaurants Crasborn nicht gestattet, Lärmbelästigungen zu verursachen.
Fundsachen
Bei Fundsachen oder verlorenen Gegenständen können Sie sich an die Rezeption wenden.
Hotelimmobilien
Hoteleigentum darf nicht außerhalb des Gebäudes mitgenommen werden. Vorsätzliche Beschädigung von Eigentum des Hotel-Restaurants Crasborn kann zu Reparatur- und/oder Ersatzkosten führen. Lassen Sie Ihre Sachen nicht unbeaufsichtigt im Hotel-Restaurant Crasborn oder in Ihrem Auto zurück. Das Hotel-Restaurant Crasborn haftet nicht für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl Ihres Eigentums. Das Parken auf dem Parkplatz und in der Umgebung des Hotel-Restaurants Crasborn erfolgt auf eigene Gefahr. Check-in
Beim Check-in muss ein gültiger Ausweis vorgelegt werden.
Der Check-in ist ab 18 Jahren möglich. Jede Person ab 18 Jahren kann ein Zimmer reservieren. Mindestens eine Person pro Reisegruppe muss mindestens 18 Jahre alt sein. Wer (auch) für andere Teilnehmer bucht, haftet für alle anderen, die er anmeldet. Bei minderjährigen Reisenden ist ein Nachweis der Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich. Bei Minderjährigen bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme.
Nachtruhe
Wir bitten Sie, die Privatsphäre Ihrer Mitgäste und Nachbarn zu respektieren. Darüber hinaus bitten wir Sie, zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr den Geräuschpegel niedrig zu halten, um andere Gäste und Nachbarn nicht zu stören. Wir verfolgen diesbezüglich eine Null-Toleranz-Politik.
Notausgänge
Alle Notausgänge sind in den Fluren deutlich gekennzeichnet und mit Notbeleuchtung ausgestattet. Notausgänge dürfen nur im Brandfall oder nach Anweisung des Personals benutzt werden. Die Nutzung von Notausgängen als normale Ein- und Ausgänge ist daher nicht gestattet. Unfall
Bei einem Unfall rufen Sie bitte sofort die 112 an und melden Sie den Unfall an der Rezeption. Im Hotel-Restaurant Crasborn sind Notfallkräfte im Einsatz. Diese sind geschult, bestimmte Situationen einzuschätzen und schnell externe professionelle Hilfe zu veranlassen.
Unerwünschte sexuelle Belästigung wird nicht toleriert. Im Hotel-Restaurant Crasborn begegnen wir uns mit Respekt. Daher ist es verboten, unsere Gäste und Mitarbeiter durch Worte oder Gesten (Handlungen) sexuell einzuschüchtern. Sollte es zu unerwünschter sexueller Belästigung kommen, melden wir dies den Behörden und/oder unseren Kunden. Um Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Hotel-Restaurant Crasborn zu gewährleisten, ist die Anwendung oder Androhung von Gewalt verboten. Unvorhergesehene Umstände: In allen Fällen, die nicht durch diese Regelungen abgedeckt sind, entscheidet die Geschäftsleitung des Hotel-Restaurants Crasborn.
Rauchen
Das Rauchen ist in den öffentlichen Bereichen des Hotel-Restaurants Crasborn NICHT gestattet. Bei Verstößen gegen dieses Rauchverbot wird eine Geldstrafe von 175,00 € erhoben. Die Verwendung von elektronischen Zigaretten ist im gesamten Gebäude verboten. Das Rauchen in den Hotelzimmern ist nicht gestattet. Sollten wir Rauchen im Zimmer feststellen, müssen wir eine Reinigungsgebühr von 150,00 € erheben. Wird aufgrund von Rauchen im Zimmer der Feueralarm ausgelöst, wird die Feuerwehreinsatzgebühr von 275,00 € erhoben. Rauchen ist auf den Außenterrassen gestattet. Videoüberwachung: Im gesamten Hotel sind Kameras installiert. Jeder in unserem Hotel stimmt der Aufzeichnung dieser Aufnahmen zu. Im Notfall und/oder bei Vorfällen können diese Aufnahmen den Behörden als Beweismaterial vorgelegt werden.
Betäubungsmittel
Der Konsum, Gebrauch, Handel oder Besitz von Betäubungsmitteln ist strengstens verboten. Bei Feststellung werden Polizei und Behörden verständigt. Das Hotel-Restaurant Crasborn stellt seine Räumlichkeiten ausschließlich für die in unseren Richtlinien festgelegten Zwecke zur Verfügung. Daher ist der Handel mit Waren, die Entgegennahme von Diebesgut und das Anbieten von Dienstleistungen verboten. Der Betrag für ein bezahltes Hotelzimmer wird nicht erstattet. Die Verwendung von Lachgas im Hotel ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Geschäftsleitung verboten. Waffen: In unserem Hotel ist der Besitz oder das Tragen von Waffen nicht gestattet. Bei Feststellung werden Polizei und Behörden verständigt.
Null Toleranz
Wir verfolgen eine Null-Toleranz-Politik. Das bedeutet: Bei Nichteinhaltung dieser Hausordnung erhalten Sie keine Verwarnung, sondern werden umgehend zum Verlassen des Hotels aufgefordert. Es erfolgt keine Rückerstattung, und die bereits geleistete Anzahlung wird einbehalten.